Keine Versicherungsdeckung:
- Bei unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursachten Unfällen
- Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Befahren nicht befestigter, nicht asphaltierter Straßen verursacht wurden
- Nur die im Vertrag eingetragenen Personen sind zur Führung des Fahrzeugs berechtigt und durch die Versicherungen abgedeckt.
- Bei grober Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz!