Keine Versicherungsdeckung:

  1. Bei unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursachten Unfällen
  2. Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Befahren nicht befestigter, nicht asphaltierter Straßen verursacht wurden
  3. Nur die im Vertrag eingetragenen Personen sind zur Führung des Fahrzeugs berechtigt und durch die Versicherungen abgedeckt.
  4. Bei grober Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz!